Gerade in den Sommermonaten kennen viele Gartenbesitzer die Sonnen- und Schattenseiten von Obstbäumen nur zu gut. Manchmal lässt es sich nicht vermeiden und so steht der Obstbaum an der Grenze zum benachbarten Grundstück.

Es kann leicht passieren, dass einzelne Früchte vom eigenen Baum auf ein fremdes Grundstück herunterfallen. Aber wer darf sich dann von dem heruntergefallenen Obst bedienen? Und wer muss für die eventuelle Beseitigung des Fallobstes aufkommen?

Wem letztendlich das heruntergefallene Obst gehört, soll eigentlich recht deutlich in § 911 BGB geregelt sein. Denn hier heißt es, dass Früchte, welche von einem Baum oder Strauch auf das Nachbargrundstück fallen, auch als Früchte dieses Grundstückes gelten. Dies soll jedoch keine Anwendung finden, wenn das benachbarte Grundstück dem öffentlichen Gebrauch dient. Das bedeutet, dass beispielsweise Obst, welches auf die Straße fällt, wohl Eigentum des Baumbesitzers bleibt. Auch das Nachhelfen etwa durch Schütteln des Baumes ist nicht gestattet.

Doch leider erfreuen sich Gartenbesitzer nicht immer über das heruntergefallene Obst des Nachbarn. Teilweise können gerade größeren Mengen als störend empfunden werden.

Grenzabstand von Baumöhe abhängig

Grundsätzlich gilt, ein großzügiger Grenzabstand von Obstbäumen vermeidet Streit. Dennoch gelten abhängig von den Paragrafen des jeweiligen Landesrechtes und den Vorgaben der entsprechenden Kommunen genaue Grenzabstände, häufig in Abhängigkeit von der zu erwartenden Baumhöhe. Wer von vornherein dieses Streitpotenzial mit dem Nachbarn umgehen möchte, wählt den Grenzabstand am besten lieber großzügig.

Hohe Kosten durch mangelnden Baumbeschnitt

Wer seine Bäume oder auch Hecken unzureichend beschneidet, dem kann das im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen. So sollen Grundstücksbesitzer mitunter verpflichtet sein, Baumbewuchs der auf die Straße ragt zu beseitigen. Halten sich Eigentümer nicht daran, droht die Inrechnungstellung des notwendigen Rückschnitts im Falle einer Beauftragung durch Straßenbaubehörden.

Trotz alle dem gehören für viele Obstbäume im Garten einfach dazu. Nicht zuletzt weil Obst aus dem eigenen Garten einfach lecker und gesund ist und selbst gezogen und frisch geerntet die Früchte einfach am besten schmecken.

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